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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2013 - L 13 AS 193/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,104458
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2013 - L 13 AS 193/13 B ER (https://dejure.org/2013,104458)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.07.2013 - L 13 AS 193/13 B ER (https://dejure.org/2013,104458)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - L 13 AS 193/13 B ER (https://dejure.org/2013,104458)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2013 - L 13 AS 193/13
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in Deutschland derzeit keine allgemeine Wohnungsnot gibt und allenfalls in einzelnen Regionen Wohnungsmangel herrscht (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - juris Rdn. 36, m. w. N.).
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2013 - L 13 AS 193/13
    Dieser Rückgriff führt zwar nicht stets zu einem geeigneten Maßstab zur Bestimmung der angemessenen Leistung für die Unterkunftskosten im Sinne des § 22 Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - er beinhaltet jedoch eine Angemessenheitsgrenze nach oben, weswegen auch die rechte Spalte in der Tabelle zugrunde zu legen und diese durch einen mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgleichenden angemessenen Zuschlag, etwa von 10 % zu den Tabellenwerten, zu erhöhen ist (so etwa Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R - juris Rdn. 19, m. w. N., sowie Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R - juris Rdn. 29).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2013 - L 13 AS 193/13
    Dieser Rückgriff führt zwar nicht stets zu einem geeigneten Maßstab zur Bestimmung der angemessenen Leistung für die Unterkunftskosten im Sinne des § 22 Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - er beinhaltet jedoch eine Angemessenheitsgrenze nach oben, weswegen auch die rechte Spalte in der Tabelle zugrunde zu legen und diese durch einen mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgleichenden angemessenen Zuschlag, etwa von 10 % zu den Tabellenwerten, zu erhöhen ist (so etwa Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R - juris Rdn. 19, m. w. N., sowie Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R - juris Rdn. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2015 - L 13 AS 205/15

    Schwellenwert für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Bestimmung des Zeitraums

    Aus diesem Grund ist auch die rechte Spalte in der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zu Grunde zu legen und diese durch einen angemessenen Zuschlag von 10 % zu den Tabellenwerten zu erhöhen, sodass mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgeglichen werden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rn. 25, 28; Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R - juris Rn. 29; vgl. auch Senat, Beschluss vom 31. Juli 2013 - L 13 AS 193/13 B ER -, Beschluss vom 28. Mai 2014 - L 13 AS 132/14 B ER - und Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 13 AS 113/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Aus diesem Grund kann insbesondere im Eilverfahren auch die Tabelle zu § 12 WoGG zu Grunde zu legen und diese durch einen angemessenen Zuschlag von 10 % zu den Tabellenwerten zu erhöhen sein, sodass mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgeglichen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2017 - L 13 AS 240/17 B ER - Beschluss vom 31. Juli 2013 - L 13 AS 193/13 B ER - Beschluss vom 28. Mai 2014 - L 13 AS 132/14 B ER - Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 13 AS 113/15 B ER; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rn. 25, 28; Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R - juris Rn. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2017 - L 13 AS 240/17
    Aus diesem Grund kann insbesondere im Eilverfahren auch die rechte Spalte in der Tabelle zu § 12 WoGG zu Grunde zu legen und diese durch einen angemessenen Zuschlag von 10 % zu den Tabellenwerten zu erhöhen sein, sodass mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgeglichen werden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rn. 25, 28; Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R - juris Rn. 29; vgl. auch Senat, Beschluss vom 31. Juli 2013 - L 13 AS 193/13 B ER -, Beschluss vom 28. Mai 2014 - L 13 AS 132/14 B ER - und Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 13 AS 113/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2013 - L 13 AS 240/13
    Die Anhörungsrüge der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 31. Juli 2013 - L 13 AS 193/13 B ER - wird zurückgewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2013 - L 13 AS 241/13
    Die Antragsteller haben indes - anders als in Bezug auf den Rechtsstreit L 13 AS 193/13 B ER - in Bezug auf den vorliegenden Rechtsstreit L 13 AS 194/13 B ER nicht erläutert, aufgrund welcher Umstände ohne den Verstoß eine günstigere Entscheidung in der Sache nicht ausgeschlossen werden könnte, denn die Beschwerde war, aufgrund Nichterreichens des Schwellenwertes für eine zulassungsfreie Berufung nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG, vom Senat als unzulässig verworfen worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2015 - L 13 AS 110/15
    Aus diesem Grund ist auch die rechte Spalte in der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zu Grunde zu legen und diese durch einen angemessenen Zuschlag von 10 % zu den Tabellenwerten zu erhöhen, sodass mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgeglichen werden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rdn. 25, 28; Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R - juris Rdn. 29; vgl. auch Senat, Beschluss vom 31. Juli 2013 - L 13 AS 193/13 B ER - sowie Beschluss vom 28. Mai 2014 - L 13 AS 132/14 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2014 - L 13 AS 182/14
    Dieser Rückgriff führt nicht zu einem geeigneten Maßstab zur Bestimmung der angemessenen Leistung für die Unterkunftskosten im Sinne des § 22 Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, er beinhaltet jedoch eine Angemessenheitsgrenze nach oben, weswegen auch die rechte Spalte in der Tabelle zugrunde zu legen und diese durch einen mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgleichenden angemessenen Zuschlag, etwa von 10 % zu den Tabellenwerten, zu erhöhen ist (so etwa Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R - juris Rdn. 29; vgl. auch Senat, Beschluss vom 31. Juli 2013 - L 13 AS 193/13 B ER -).
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